Garantiebedingungen

1.1     Ausgenommen elektronischer Teile fallen die gebrauchten Autoteile, die De Ooyevaar den Käufern verkauft und geliefert hat, unter Garantie. 

1.2     Neben den STIBA Garantiebedingungen können auch die BOVAG/STIBA Bedingungen und/oder der “FOCWA Grüne Garantienachweis” auf die im vorigen Artikel erwähnten gebrauchten Teile anwendbar sein.

2.    Der Käufer kann nur Rechte aus einer Garantie ableiten anhand Vorlage an De Ooyevaar des betreffenden Vertrages oder der betreffenden Rechnung, und wenn anwendbar, die zur Sache abgefasste Garantiekarte. Wenn es eine Sache betrifft, die durch De Ooyevaar mit einer Marke oder einem Kennzeichen versehen ist, kann der Käufer nur Rechte aus einer Garantie ableiten, wenn beim Anspruch auf diese Garantie die bestimmte Marke oder das bestimmte Kennzeichen unversehrt ist.

3.    Ansprüche vom Käufer aufgrund einer Garantie sind nicht an Dritten übertragbar.

4.    De Ooyevaar bietet die Garantie für eine Frist von einem Monat ab dem Datum, dass die Sache am Käufer geliefert wurde. Wenn innerhalb der Garantiefrist bei normalem Gebrauch Mängel an der Sache entstehen, hat der Käufer das Recht, die gelieferte Sache zur Reparatur oder zum Ersatz an De Ooyevaar anzubieten, zur Wahl von De Ooyevaar, in Übereinstimmung mit Artikel 8 der anwendbaren Allgemeinen Bedingungen.

5.    Der Transport von der zur Reparatur oder zum Ersatz angebotenen Sache von und nach De Ooyevaar geht auf Rechnung von De Ooyevaar. Bei einer unrichtigen Bestellung und/oder wenn die zur Reparatur oder zum Ersatz angebotene Sache aufgrund dieser Garantiebedingungen nicht in Betracht auf Garantie kommt, geht der Transport von der Sache von und nach De Ooyevaar auf Kosten vom Käufer.

6.    De Ooyevaar verpflichtet sich, sofern Artikel dieser Garantiebedingungen und Artikel 8 der Allgemeinen Bedingungen erfüllt wurden, dazu, die zur Reparatur oder zum Ersatz angebotene Sache innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren oder durch eine vergleichbare Sache zu ersetzen, es sei denn, wenn De Ooyevaar dazu nicht in der Lage sei, in welchem Fall De Ooyevaar zu Barzurückzahlung der Einkaufssumme übergehen wird.

7.    Auf die durch den Käufer nach Reparatur/Ersatz empfangene Sache sind diese Garantiebedingungen anwendbar.

8.    Der Käufer kann keinen Anspruch auf eine Garantie erheben, wenn:
a. Der Käufer unrichtige oder unzureichende Information in Bezug auf die Marke und Art der gekauften Sache / oder des gekauften Fahrzeuges, wofür der Teil bestimmt ist, verschafft hat;
b. Der Käufer Arbeiten, inklusive, jedoch nicht begrenzt auf, Reparatur, Änderung und Demontage am Gekauften ausgeführt bzw. ausführen lassen hat;
c. Es die Rede von ungeeignetem und/oder unsachgemäßem Einbau/Gebrauch der gekauften Sache ist oder beim Gebrauch des Fahrzeuges, wo die gekaufte Sache eingebaut wurde, zu anderen Zwecken als Normalverkehr (z.B. Geschwindigkeitstests, Zuverlässigkeitsproben, zu schwere Belastung bezüglich Kombination PKW und Anhänger oder Caravan usw.);
d. Entgegen irgendwelcher Bestimmung aus den anwendbaren Allgemeinen Bedingungen oder Garantiebedingungen gehandelt wurde, sofern ein Verfall der Rechte verordnet wurde.

9.    Der Käufer kann aus einer Garantie kein Recht auf irgendwelche Entschädigung ableiten, ausgenommen sofern De Ooyevaar aufgrund der anwendbaren Allgemeinen Bedingungen dazu verpflichtet sei.

10.    De Ooyevaar hat das Recht von diesen Garantiebedingungen abzuweichen, wenn vor dem Vertragsabschluss der Käufer ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, und die abweichenden Bestimmungen in Schriftform zwischen De Ooyevaar und dem Käufer festgelegt wurden.