Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Abschluss STIBA Mitglieder der Vereinbarungen auf den Verkauf und / oder Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile und auf die Ausführung solcher Vereinbarungen. Auf diesen Vereinbarungen über den Verkauf und / oder Lieferung gebrauchter Fahrzeugteile die STIBA Garantiebedingungen gelten.
    1.2 STIBA Mitglieder sind jene Unternehmen, die als Mitglied des Board of STIBA auf der Grundlage von Artikel 3 der Satzung des vorgenannten Assoziation und die von der STIBA Schild erkannt werden kann, zugelassen worden sind. Die STIBA Mitglieder können auch auf der Website der STIBA gefunden werden.
    1.3 Abweichungen von und / oder Anpassungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur De Ooyevaar binden in dem Maße, dass die Gültigkeit davon wurde von ihm ausdrücklich und schriftlich aufgezeichnet. Durch die Bezugnahme auf seine eigenen Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nur die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  1. Vereinbarung
    2.1 Wenn der Vertrag schriftlich oder elektronisch abgeschlossen worden, dann wird dies am Tag der Unterzeichnung des Vertrags durch De Ooyevaar entstehen, jeweils am Tag der Absendung der schriftlichen oder elektronischen Auftragsbestätigung durch De Ooyevaar.
    2.2 Mündliche Zusagen und Vereinbarungen mit den Mitarbeitern De Ooyevaar nicht De Ooyevaar binden dann nach und in dem Umfang, dass sie von De Ooyevaar schriftlich oder elektronisch bestätigt.
  1. Preise
    3.1 Soweit nicht anders angegeben, alle Beträge verstehen sich zuzüglich der Reduktion oder Rabatt und inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ob über die MwSt-Marge Regelung der Demontageunternehmen berechnet.
    3.2 Die Preise verstehen sich für die Lieferung ab Werk berechnet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
    3.3 Mitteilung der Preise, der zum Verkauf und von Spezifikationen, die Teil der allgemeinen Angeboten angebotenen Waren sind unverbindlich. Sie sind nicht rechtsverbindlich für die STIBA Enden und der Käufer keine Ansprüche darauf stützen, wenn nicht vereinbart oder anders angegeben.
  1. Lieferung
    4.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk Laden, Lager oder Shop im Ermessen De Ooyevaar. Der Käufer hat die Pflicht, sich zu entfernen, es sei denn De Ooyevaar hat noch eine angemessene Interessen hier.
    4.2 Sobald die gute ist bereit für Übergabe oder Versendung wird der Käufer das Risiko für alle direkten und indirekten Schäden, die auf oder durch die gute auftreten können, zu tragen, abgesehen von Fällen, in denen eine solche ist auf grobe Fahrlässigkeit De Ooyevaar. Wenn der Käufer in Verzug bleibt, nachdem sie zahlungsunfähig erklärt wurde, um aus dem gut ist, dann ist De Ooyevaar werden berechtigt, den Vertrag ohne Eingriff von den Gerichten zu lösen, und die Kosten für die Lagerung der Ware auf den Käufer in Rechnung zu stellen.
    4.3 Die verkauften gute errettet werden, wie es steht zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung.
    4.4 Transport und Versand der verkauften Waren durch De Ooyevaar erfolgt ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
  1. Bedingungen für Lieferungen
    5.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung werden in Absprache und nach Schätzung De Ooyevaar bestimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Lieferung sind nie als fatale Begriff betrachtet werden. Die Lieferfrist beginnt mit der mündlichen und schriftlichen Auftragsbestätigung.
    5.2 Im Falle einer Nicht rechtzeitige Lieferung De Ooyevaar haftet nicht für Schäden, die durch den Käufer wegen Nicht pünktliche Lieferung gelitten, es sei denn, der Käufer hat erklärt, De Ooyevaar in Verzug schriftlich zu erfolgen, wobei der Kunde sollte das STIBA Jahr einen Begriff zu gewähren von mindestens der Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist, um seinen Verpflichtungen nachzukommen, nachdem alle.
    5.3 Soweit das Gesetz erlaubt, so kann eine Vereinbarung nicht durch den Käufer wegen einer Überschreitung einer Laufzeit bis in das Ende von Abschnitt 2 dieses Artikels genannten aufgelöst ist abgelaufen und die Aufrechterhaltung der Vereinbarung nicht von dem Käufer erforderlich.
  1. Zahlung
    6.1 Soweit nicht anders vereinbart Zahlung erfolgt in bar. Im Falle der Veräußerung eines Abstands kann De Ooyevaar dem Käufer bieten verschiedene Zahlungsmöglichkeiten, einschließlich iDeal, PayPal und Kreditkarten in einer sicheren Umgebung und die Möglichkeit, einen einzelnen Proxy für Lastschrift. Bankdaten des Käufers sind nicht von De Ooyevaar gespeichert werden. Der Käufer ist sich bewusst, dass die Zahlung über das Internet können Risiken erstellen. Zahlungen via Internet sind für das eigene Gefahr des Käufers. De Ooyevaar haftet nicht für die Art und Weise, in der der Käufer Zahlungen führt.
    6.2 Wenn ein Kauf auf Rechnung erfolgt, muss die Zahlung innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Rechnungsdatum empfangen werden.
    6.3 Wird bei Fälligkeit nicht rechtzeitig oder nicht vollständiger Bezahlung stattgefunden hat, ist der Käufer in Verzug, ohne Inverzugsetzung der Summation erforderlich ist, und er wird verpflichtet, auf Verlangen unverzüglich über den fälligen Betrag die Zinsen dargelegten bezahlen im Gesetz pro Monat oder pro Teil davon, um ab dem Fälligkeitsdatum berechnet werden.
    6.4 Im Falle der (die Situation dargelegt in) Abschnitt 3 dieses Artikels De Ooyevaar hat das Recht innerhalb der Frist von Artikel 7.44 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, um mit Hilfe einer out-of-court zurück fordern die Kaufsache Erklärung. Nach dieser Erklärung der Verkauf aufgelöst.
    6.5 Alle Kosten, sowohl innerhalb wie außerhalb der Gerichte, die von Inkassobüros, Gerichtsvollzieher, Rechtsanwälten enthalten, die für De Ooyevaar der Durchsetzung seiner Rechte gegenüber dem Käufer verbunden sind, gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten werden nach den Sammelquoten der Nederlandse Orde van Advocaten über Sammlungen mit einem Minimum von 50,00 € berechnet.
  1. Eigentums des Eigentumsrechts
    7.1 Solange der Käufer nicht vollständig bezahlt, was er durch in Richtung De Ooyevaar auf der Grundlage von oder in Bezug auf die Lieferung ist, bleiben die bereits gelieferten Waren im Eigentum De Ooyevaar.
    7.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die gelieferte Ware zu liefern - sofern diese nicht bezahlt werden - an Dritte oder an das Recht, sie zu benutzen zu geben, um sie mit einem Pfandrecht zu belasten oder die Immobilie davon zu übertragen.
    7.3 Der Käufer trägt das Risiko für nicht bezahlte Ware über alle Schäden, direkt und indirekt, die dort sind, die von ihm oder anderen Personen verursacht werden.
  1. Mängel / Reklamationen
    8.1 Der Käufer ist verpflichtet, die Lieferungen nach der Ausführung genau auf mögliche Mängel in Form von Abweichungen der Spezifikationen und andere spürbare Mängel zu untersuchen. Bemerkte Mängel sofort nach Lieferung der Ware an De Ooyevaar mitgeteilt werden, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen danach. Diese Mitteilung muss schriftlich erfolgen und von einer Beschreibung des festgestellten Mangels begleitet werden, während unter Angabe der Rechnung und die Rechnungsnummer.
    8.2 Kunde muss De Ooyevaar zu ermöglichen, die fest Mangel zu überprüfen. Die Nichteinhaltung der Maßgabe dieses Abschnitts führt zum Verlust des Rechts des Käufers, um auf der Grundlage der Defizite, die er vernünftigerweise während einer sorgfältigen Prüfung innerhalb der vorgenannten Frist nicht entdeckt haben Anspruch führen.
    8.3 Kunde muss De Ooyevaar für die Kosten der unbegründeten Beschwerden kompensieren.
    8.4 Die Bestimmungen dieses Artikels 8 werden in die Beobachtung der Bestimmungen des Artikels 8 der Garantiebedingungen STIBA angewendet.
  1. Höhere Gewalt
    9.1 Wenn De Ooyevaar ist ganz oder teilweise in Verzug, der die Einhaltung der Verpflichtung gegenüber dem Käufer, dann ist dieser Mangel nicht auf De Ooyevaar zugerechnet, wenn für De Ooyevaar der Durchführung der Vereinbarung behindert oder unmöglich durch ein, ob sein oder nicht vorhersehbaren Bedingungen, die außerhalb der Kraft des STIBA Element wie etwa, aber nicht beschränkt auf:
  • Manko von Lieferanten / Spediteure;
  • Krieg, Aufruhr oder Situationen ähnelt diese;
  • Sabotage, Boykott, Streik oder Beruf;
  • Maschinenschäden;
  • Diebstahl von den Lagern;
  • Geschäftsunterbrechungen;
  • Maßnahmen der Regierung;
  • Schlechtes Wetter;
  • Schlug ein Blitz;
  • Feuer.
9.2 Wenn, wie in Abschnitt 1 dieses Artikels erwähnt, wird in dem Maße, dass das Gesetz eine solche Genehmigung ist De Ooyevaar haftet nicht für die möglichen Schäden, die dort von dem Käufer und De Ooyevaar kann nach eigenem Ermessen aussetzen, eine Situation entsteht, die Erfüllung seiner Verpflichtungen bzw. die Vereinbarung ohne Intervention der Gerichte ganz oder teilweise aufzulösen, ohne Entrichtung irgendeinem Schadenersatz zu zahlen.
  1. Verwendung des Guten
    10.1 Kunde muss die gelieferte Ware in Übereinstimmung mit seiner Art und die Bestimmung und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anweisungen Bedingungen und, soweit anwendbar zu verwenden, den Anweisungen der Nutzung durch De Ooyevaar vorgeschrieben.
    10.2 Wenn der Käufer nicht die gelieferte Ware verwenden in Übereinstimmung mit den in § 1 dieses Artikels und der Käufer Festlegungen hält De Ooyevaar haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung der gelieferten Ware, dann Kunde muss entstehen, um zu beweisen, dass der Schaden ist das Ergebnis eines Mangels an das Gute von der STIBA-Mitgliedes und nicht aufgrund des Einsatzes anders Abschnitt 1 dieses Artikels abgegeben.
    10.3 Ungeachtet der Artikel 11 und Kapitel 2 dieses Artikels De Ooyevaar Festlegungen haftet niemals für Körperschäden, wenn der Käufer unter Verstoß gegen die in § 1 dieses Artikels genannten Bestimmungen gehandelt hat. Käufer ist verpflichtet, in dem Maße, dass das Gesetz erlaubt so, die STIBA Element gegen Ansprüche von Mitarbeitern oder Dritten zu schützen, insbesondere Käufer, wenn sie nicht den Anweisungen der Verwendung vertraut sind, die sich aus Absatz 1 dieses Artikels.
  1. Haftung
    11.1 Für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit Lieferungen, für die De Ooyevaar kann rechtlich haftbar gemacht werden, in dem Maße, gesetzlich vorgeschrieben Bestimmungen nicht anders zu verhängen, die Haftung De Ooyevaar darf die Höhe des Rechnungsbetrages überschreiten.
    11.2 Schadenersatz, sofern sie der entgangenen Gewinne oder reduzierte Erträge und allen anderen indirekten Schäden oder Folgeschäden, wie beispielsweise Unternehmensschäden oder Schadenersatz oder Geldstrafe zu zahlen durch den Käufer an Dritte bestehen, ist in jedem Fall Anspruch auf Entschädigung, speichern für verschiedene Klauseln unter zwingendes Recht.
    11.3 Speichern in dem Umfang, auf De Ooyevaar eine Haftung auf der Grundlage der Abteilung 3 des Titels 3 von Buch 6 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches liegen sollte und in dem Umfang, dass das Recht dies zulässt, der Käufer wird den STIBA Element gegen Ansprüche wahren aus welchem Grund die von Dritten, die sich auf Schäden als Folge der Kaufsache oder einer Handlung oder Unterlassung durch De Ooyevaar im Rahmen der Durchführung des Vertrages entstanden sind, es sei denn, der Käufer beweist, dass De Ooyevaar haftet in Anspruch das Verhältnis zum Kaufangebot Dieses Mitglied ist verpflichtet, den Käufer für diesen Schaden zu ersetzen.
    11.4 An der Gefahr des Verlusts eines Rechts auf Schadenersatz, sind alle gewünschten Zusammenarbeit mit De Ooyevaar für die Untersuchung über Ursache, Art und Umfang des Schadens, für den Ersatz beantragt werden.
    11.5 Artikel 9 der Garantiebedingungen in gleicher Weise anwendbar.
  1. Auflösung
    12.1 vollständige oder teilweise Auflösung des Vertrags erfolgt im Anschluss an eine schriftliche Erklärung einer der Parteien gehörig Bevollmächtigten. Bevor der Käufer adressiert eine schriftliche Erklärung zur Auflösung an De Ooyevaar, der Käufer wird zu allen Zeiten haben, um das STIBA Mitglied in Verzug schriftlich zu erklären und eine angemessene Frist, um dieser Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen zu gewähren, nachdem alle dieses Jahr.
    12.2 Der Käufer hat kein Recht, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn er mit der Einhaltung seiner Verpflichtungen im Verzug selbst. Für verbraucher-Käufer verlässt diese Klausel ihrer möglichen Leistung, um auf der Grundlage einer Bestimmung in dem Gesetz nicht betroffen zu suspendieren.
    12.3 Ist De Ooyevaar stimmt Auflösung, ohne dass es eine Instanz einer Standard auf seiner Seite, als das Mitglied hat das Recht auf Entschädigung für alle Vermögensschäden, wie Kosten, entgangenen Gewinn und angemessene Kosten für die Bestimmung der Haftung.
    12.4 Im Falle einer teilweisen Auflösung, in dem Maße, dass das Gesetz erlaubt, so kann der Käufer keinen Anspruch auf Auflösung der Leistungen bereits durch De Ooyevaar fertiggestellt und ist der STIBA Element einen nicht reduzierten Recht, die Zahlung für die von ihm bereits abgeschlossene Leistungen haben, ungeachtet das Recht des STIBA Abgeordneten auf ihre Leistungen rückgängig zu machen und Schadensersatz zu verlangen.
  1. Streitigkeiten
    13.1 Es gilt das Recht der Niederlande ausschließlich für alle Transaktionen zwischen dem STIBA Element und dem Käufer.
    13.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus Vereinbarungen mit De Ooyevaar soll zum einen an der STIBA Beschwerdeausschuss eingereicht werden. Dieser Ausschuss wird in Übereinstimmung mit der Verordnung STIBA Beschwerden zu entscheiden.
    13.3 Das Beschwerdeverfahren lässt die Attraktivität der Käufer an das zuständige Gericht unberührt.